Vergleich schafft Klarheit über Rechte des Rates

Veröffentlicht am 09.03.2026 in Kommunales

SPD und Grüne sehen nach Vergleich Chance für ergebnisoffene Stadtentwicklungsdebatte

Am 6. Mai kommt die aktuelle Verkehrsführung auf die Tagesordnung des Stadtrates. Das mussten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Lahnsteiner Stadtrat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erstreiten. In dem nun vorgeschlagenen Vergleich sehen die Fraktionen deshalb einen wichtigen Erfolg für die kommunale Demokratie. Beide fordern seit Langem, dass der Stadtrat bei zentralen Fragen der Stadtentwicklung, die in der Umsetzung auch verkehrsbehördliche Anordnungen erforderlich machen können, das maßgebliche Organ ist. Verkehrsführung und Stadtentwicklung sind in Lahnstein nicht voneinander zu trennen – insbesondere dann nicht, wenn viele Lahnsteinerinnen und Lahnsteiner darüber täglich diskutieren.

Der Vergleich entspricht inhaltlich der Rechtsauffassung der klagenden Fraktionen. „Erst jetzt wird überhaupt wieder eine sachliche Diskussion möglich“, freuen sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Jutta Niel und Jochen Sachsenhauser.

 

 

Der Oberbürgermeister und die Verwaltung dürfen bei zentralen Fragen der Verkehrsplanung nicht allein entscheiden. Wenn die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen ist, muss ein ordnungsgemäß gestellter Antrag auf die Tagesordnung des Stadtrates gesetzt werden. Genau diese fehlende Eindeutigkeit war nach den Hinweisen des Vorsitzenden Richters entscheidend. In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht im Falle eines Urteils zur Rechtsauffassung der Kläger tendiert hätte. Vor diesem Hintergrund wurde ein Vergleich vorgeschlagen, der nun schnelle Klarheit schafft und eine weitere Instanz mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand vermeidet.


Demokratische Zuständigkeit des Rates

Für SPD und Bündnis 90/Die Grünen geht es dabei um eine grundsätzliche Frage: Wie werden zentrale Stadtentwicklungsfragen in Lahnstein behandelt – im offenen Diskurs des Rates oder durch einseitige Verwaltungsentscheidungen unter ausschließlichem Verweis auf Verkehrssicherheit? Gerade bei komplexen Änderungen der Verkehrsführung werden neben Fragen der Verkehrssicherheit selbstverständlich auch Aspekte der Stadtentwicklung berührt. Dies macht nach der Gemeindeordnung eine Beratung im Stadtrat erforderlich, sofern die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen ist. Der Rat ist das Organ der politischen Willensbildung, nicht die Vorabbewertung durch die Verwaltung.


Kritik am Amtsverständnis des Oberbürgermeisters

Diese juristische Auseinandersetzung wäre vermeidbar gewesen, wenn der Oberbürgermeister die unsichere Rechtslage von Beginn an anerkannt und den Antrag zur Beratung zugelassen hätte. Mit Verwunderung nehmen die Fraktionen zur Kenntnis, dass unmittelbar nach der Verhandlung eine Pressemitteilung der Stadtverwaltung veröffentlicht wurde, die den Eindruck erweckte, die Rechtsposition der Verwaltung sei bestätigt worden. Tatsächlich war gerade diese fehlende Eindeutigkeit ausschlaggebend für die gerichtliche Bewertung.

Bedauerlich ist zudem, dass Oberbürgermeister Lennart Siefert der mündlichen Verhandlung nicht persönlich beiwohnte. Der Vorsitzende Richter wies mehrfach darauf hin, dass bei persönlicher Anwesenheit eine unmittelbare Verständigung auf den Vergleich möglich gewesen wäre und eine weitere Frist nicht erforderlich gewesen wäre.


Vergleich schafft Klarheit

Der geschlossene Vergleich stellt klar: Wird ein Antrag von einer Fraktion ordnungsgemäß gestellt und ist die Zuständigkeit des Rates nicht eindeutig ausgeschlossen, darf der Oberbürgermeister ihn nicht eigenständig von der Tagesordnung nehmen. Im konkreten Fall muss der Antrag von SPD und Grünen nun im Mai im Rat behandelt werden. Sollte ein späterer Beschluss rechtlich zweifelhaft sein, kann er ausgesetzt und durch die Kommunalaufsicht überprüft werden. Genau so sieht es das rechtsstaatliche Verfahren vor. Nicht vorgesehen ist hingegen eine Vorabentscheidung, die eine Beratung im Rat von vornherein verhindert.


Ziel: Offene Debatte und Bürgerbeteiligung

SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden nun aktiv das Gespräch mit allen Fraktionen suchen. Ziel ist eine ergebnisoffene Beratung über ein tragfähiges, rechtssicheres und breit abgestütztes Mobilitäts- und Stadtentwicklungskonzept, insbesondere nach der veränderten Mittelverwendung für die Erschließungsstraße. Alles muss im Rat und in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden können – mit entsprechenden Beschlüssen und gegebenenfalls weitergehenden Arbeitsaufträgen. Dazu gehören auch mögliche Alternativen zur gewählten Verkehrsführung wie Beschränkungen des Durchgangsverkehrs für den Schwerlastverkehr, weitergehende Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche.

Gerade bei zentralen Fragen der Verkehrsführung aller Mobilitätsformen und des ÖPNV halten die Fraktionen auch eine verstärkte Bürgerbeteiligung, etwa in Form einer Bürgerbefragung oder eines strukturierten Beteiligungsverfahrens, für sinnvoll. Keine Verkehrsführung ist stadtplanerisch alternativlos, wenn es zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit weitere Möglichkeiten gibt. Ziel ist jetzt eine offene Debatte über zentrale Maßnahmen, die die Mängel der aktuellen Situation beseitigen und eine breite demokratische Legitimation erhalten.

 

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